Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Kurzzeitmietverträge zwischen Mietkraft (nachfolgend „Vermieter“) und dem Mieter. Abweichende Bedingungen des Mieters finden keine Anwendung.
2. Mietgegenstand und Nutzung
- Vermietet werden ausschließlich Fahrzeuge des Vermieters.
- Das Fahrzeug darf vom Mieter sowie von weiteren im Mietvertrag eingetragenen Fahrern genutzt werden, sofern diese über eine gültige Fahrerlaubnis verfügen.
- Eine Nutzung durch nicht eingetragene Dritte ist untersagt.
- Das Fahrzeug darf nicht für illegale Zwecke, Motorsport, Geländefahrten oder zum Abschleppen verwendet werden.
3. Mietdauer, Verlängerung und Rückgabe
- Die Mietzeit beginnt und endet zu den im Vertrag vereinbarten Zeiten.
- Jede Verlängerung der Mietzeit bedarf der vorherigen Zustimmung des Vermieters sowie der Vorauszahlung des zusätzlichen Mietbetrages.
- Werden diese Voraussetzungen nicht erfüllt und das Fahrzeug dennoch nicht fristgerecht zurückgegeben, erstattet der Vermieter Anzeige wegen Unterschlagung.
- Das Fahrzeug ist vollgetankt und in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben.
- Verspätete Rückgabe kann zu zusätzlichen Mietkosten führen.
4. Reservierung und No-Show
- Reservierungen sind verbindlich.
- Bei Nichterscheinen („No-Show“) ohne vorherige Stornierung fällt eine Gebühr von 50 € an.
- Stornierungen sind bis 24 Stunden vor Mietbeginn kostenfrei möglich.
5. Preise, Kaution und Zahlungsbedingungen
- Es gelten die bei Vertragsabschluss vereinbarten Preise.
- Der Vermieter kann eine Kaution verlangen, die bei Rückgabe des Fahrzeugs und ordnungsgemäßer Abwicklung zurückerstattet wird.
- Mietpreis und Kaution sind im Voraus zu zahlen.
6. Versicherung und Haftung
- Alle Fahrzeuge sind haftpflichtversichert.
- Der Mieter haftet für Schäden am Fahrzeug bis zur Höhe der vereinbarten Selbstbeteiligung, sofern kein Haftungsausschluss vereinbart wurde.
- Für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden haftet der Mieter voll.
7. Verhalten im Schadensfall und bei Panne
- Der Mieter ist verpflichtet, bei Unfällen oder Schäden sofort die Polizei zu verständigen und den Vermieter zu informieren.
- Eigenmächtige Schuldanerkenntnisse sind unzulässig.
- Im Falle einer Panne organisiert der Vermieter die Abholung des Fahrzeugs.
- Für den Transport von Personen oder Gegenständen des Mieters übernimmt der Vermieter keine Verantwortung.
- Ist kein Ersatzfahrzeug verfügbar, haftet der Vermieter nicht für daraus entstehende Schäden oder Kosten des Mieters.
8. Verfügbarkeit von Fahrzeugen
- Ist ein Fahrzeug aufgrund verspäteter Rückgabe durch einen Vormieter oder aufgrund nicht vorhersehbarer technischer Probleme nicht verfügbar, stellt der Vermieter – soweit möglich – ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung.
- Ist kein Ersatzfahrzeug verfügbar, haftet der Vermieter nicht für daraus entstehende Schäden oder Kosten des Mieters.
- Ist der Wagen aufgrund nicht vorhersehbarer technischer Probleme nicht abholbar, besteht kein Anspruch auf Schadensersatz; etwaige Vorauszahlungen werden erstattet.
9. Pflichten des Mieters
- Der Mieter sowie eingetragene Fahrer müssen die gesetzlichen Bestimmungen (z. B. Straßenverkehrsordnung) einhalten.
- Das Rauchen im Fahrzeug ist untersagt.
- Tiere dürfen nur mit Zustimmung des Vermieters transportiert werden.
10. Kündigung durch den Vermieter
Der Vermieter kann den Vertrag fristlos kündigen, wenn der Mieter oder ein eingetragener Fahrer gegen wesentliche Vertragsbedingungen verstößt (z. B. Zahlungsverzug, unerlaubte Nutzung des Fahrzeugs).
11. Haftungsbegrenzung des Vermieters
Der Vermieter haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Eine Haftung für entgangenen Gewinn, Folgeschäden oder Ausfälle ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
12. Gerichtsstand und anwendbares Recht
- Es gilt deutsches Recht.
- Gerichtsstand ist der Sitz des Vermieters.